§ Allgemeine Geschäftsbedingungen§ Schwimmschule Wasserflöhe Inhaber Rainer Müller, Weinbergstr. 8, 96231 Bad Staffelstein § 1. Anmeldung und Vertragsabschluss / Widerrufsrecht Anmeldungen zum Schwimmkurs können schriftlich, per online Anmeldeformular, telefonisch oder auch persönlich erfolgen und sind verbindlich. Zu jedem Kurs werden nur maximal 6 - 11 Personen aufgenommen. Durch Abgabe eines unterschriebenen (nur bei schriftlichen Anmeldeantrag) Anmeldeformulars wird die Teilnahme am Schwimmkurs rechtlich verbindlich. Wird die Teilnahme an einem Schwimmkurs trotz schriftlicher, mündlicher oder auch persönlicher Anmeldung nicht wahrgenommen, so wird in jedem Fall 50% des Kurspreises fällig. Die Eltern erhalten für die Anmeldung ein Anmeldeformular, Haftungs- und Einverständniserklärung zum Schwimmkurs. §1a. Online Anmeldeformular Mit dem Absenden des online Anmeldungsformulars gehe ich einen rechtlich bindenden Vertrag mit der Schwimmschule Wasserflöhe, Inhaber Rainer Müller, ein. Sie können Ihre online Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (per Einschreibebrief) widerrufen. Die Frist beginnt mit Absenden der online Anmeldung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, es gilt der Poststempel. Der Widerruf ist zu richten an: Schwimmschule Wasserflöhe; Weinbergstr. 8; 96231 Bad Staffelstein. Die auf dem online Anmeldeformular angegebenen Daten werden für betriebsinterne Zwecke in der EDV gespeichert. Wir versichern, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und sie keinem Dritten zugänglich machen. §1b. Widerrufsrecht Sie können Ihre Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (per Einschreibebrief) widerrufen. Die Frist beginnt mit Abgabe der Anmeldung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, es gilt der Poststempel. Der Widerruf ist zu richten an: Schwimmschule Wasserflöhe; Weinbergstr. 8; 96231 Bad Staffelstein. Ein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Schwimmschule Wasserflöhe, als Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. §2 Zahlungsbedingungen Die jeweils fällige Kursgebühr ist grundsätzlich in bar vor Beginn des Kurses fällig. Der Betrag kann auch zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in bar erfolgen. Wird ein Schwimmkurs erst innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn abgesagt, so ist in jedem Falle die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Kursplatz fällig und zahlbar. Ausnahmen sind, eine Erkrankung des Teilnehmers. Der Teilnehmer wird in einen Kurs nach der Erkrankung aufgenommen. Die Absage eines Kursplatzes gegenüber der Schwimmschule hat immer in schriftlicher Form zu erfolgen. Siehe § 1.b. Widerrufsrecht. § 3 Nichterscheinen oder Erkrankung des Teilnehmers Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei nicht gemeldeter Krankheit oder unentschuldigtem Nichterscheinen zum Schwimmkurs, die Kursgebühr zurückzuerstatten und die fehlenden Unterrichtsstunden nachzuholen. Es können bei freien Kursplätzen in anderen Gruppen max. bis zu 2 Kurstagen nachgeholt werden. Krankmeldungen müssen spätestens am Abend vor dem nächsten Kurstag erfolgen. Bei nachgewiesener Krankheit (mit ärztlichem Attest) können bei einem Ausfall von mehr als 4 Kurstagen die Kurstage gutgeschrieben und bei einem Folgekurs angerechnet werden. Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr. Diese Regelungen gelten auch für Einzelunterricht. § 4 Kursausfall durch die Schwimmschule Bei einem Kursausfall durch die Schwimmschule (z. B. betriebliche Konflikte oder Krankheit des Schwimmlehrers) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages oder einen Schadensersatzanspruch. Die Kursdauer des Vertrages verlängert sich lediglich um die Dauer des Kursausfalles. § 5 Versicherungsschutz und Haftung Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-haftpflichtversicherung. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Bade-gästen und Einrichtungsgegenständen des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teil-nehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet. Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Vor Beginn und nach Ende der Kurszeit übernimmt die Schwimmschule keine Verantwortung und Haftung für die Schwimmkursteilnehmer. Die Elter bzw. Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich ins Schwimmbad begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch den Schwimmlehrer ist nicht möglich. Die Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen betreten und nutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr. Eine Begleitung der Kinder in die Duschen oder Umkleideräume vor Beginn und nach Ende des Kurses durch den Schwimmlehrer ist nicht möglich. §6 Einverständniserklärung und Gesundheit Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung für die Teilnahmeihrer Kinder unter 18 Jahren am Schwimmkurs unterschrieben bei der Schwimmschule, spätestens zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde, abzugeben. Hiermit wird die Beachtung/Kenntnisnahme des §5 schriftlich bestätigt. Die Schwimmschule gibt zu beachten, dass die Kursteilnehmer bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein müssen. Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Kurses wird durch die Schwimmschule nicht verlangt. Mit Abgabe des Anmeldeformulars müssen gesundheitliche Einschränkungen, der Schwimmschule zur Kenntnis gegeben werden. Zugleich erfolgt eine schriftliche Bestätigung, dass die Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren-/Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten) haben und in gesundem Zustand den Schwimmkurs besuchen. §7 Verhalten im Hallenschwimmbad / Ausschluss aus dem Schwimmkurs Den Weisungen der Schwimmschule, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer, sowie anderer Badegäste notwendig sind, ist ausnahmslos Folge zu leisten. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die gültige Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus. Weisungen des Personals im Hallenbad sind in jedem Falle Folge zu leisten. Die Schwimmschule behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an die Weisungen des Schwimmlehrers halten, vom Schwimmkurs auszuschließen. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, können Kursteilnehmer vom Schwimmkursausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in beiden Fällen nicht. Die Kursteilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Kursstunde den Weisungen des Schwimmlehrers. §8 Ferien Urlaubsregelung und Rücktritt der Schwimmschule Soweit möglich werden Ferien- und Urlaubsregelungen berücksichtigt. Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Bad-schließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichts-einheiten zurückerstattet. Ansprüche gegen die Schwimmschule oder das jeweilige Hallenbad sind ausgeschlossen §9 Film und Fotoaufnahmen, Veröffentlichung im Internet Erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die Schwimmschule im Internet oder der Tageszeitung veröffentlicht werden. Im Internet werden grundsätzlich Gesichter von Personen die nicht zur Schwimmschule Wasserflöhe gehören unkenntlich gemacht. Es sei denn die betreffenden Personen widersprechen schriftlich dieser Regelung. § Gerichtsstandort Lichtenfels